- 2017 - 1287. April 10. Bei Oelsniz (Oels). 4 id. April. (Jacob), Erzbischof von Gnesen, schreibt an Bischof Th(omas), obwohl die Verständigung mit dem Herzoge, nachdem dieser sonst Alles nachgegeben, nur an 2 Punkten sich stosse, an welchen derselbe bestimmt festhalte, dass nämlich die, welche bisher (trotz des Bannes) Gottesdienst gehalten, bis zum Austrag der Sache nicht für gebannt gelten und ebensowenig nach Aufhebung des Interdikts aus ihren Stellen vertrieben werden sollten, und ferner, dass er in arbitros provincie (d. h. doch wohl Gnesnensis) nicht einwilligen könne, habe er (der Erzbischof) doch diese zwei Punkte nicht bewilligen mögen, sondern überlasse die Entscheidung darüber dem Bischofe selbst. Aus den Acta Thome bei Stenzel, Bisthumsurk. 226. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |